Inhalt
Haftung und Versicherung
Auf Grund der neuen Bestimmungen, die sich aus der Gesundheitsreform ergeben, sind alle Schüler unserer Schule versicherungspflichtig und haben bei Lehrgangsbeginn der Schule einen entsprechenden Nachweis über die Versicherungsverhältnisse (Krankenversicherung) vorzulegen.
Unbeschadet der bestehenden Haftpflichtversicherung trägt der Schüler die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden selbst.


