Inhalt
Rücktrittsrecht / Kündigung
Der Bewerber kann bis spätestens 3 Monate vor Beginn der Ausbildung ohne Angabe von Gründen den Ausbildungsplatz zurückgeben. Unterschreitet der Bewerber diese Frist und kann kein Ersatz gefunden werden, so muß er an die Schule Gebühren in Höhe eines Schulgeldes von 3 Monaten entrichten.
Eine außerordentliche Kündigung kann erfolgen durch:
a) Nichtbestehen der Probezeit
b) grobe Verstöße gegen die Lehrgangs- und Schulordnung
Ist eine Kündigung auf Grund der letzten beiden genannten Punkte eingetreten, so können für weitere 6 Monate Schulgebühren verlangt werden.
Während der Ausbildungszeit ist der Schüler zur Teilnahme an allen Veranstaltungen des theoretischen und praktischen Unterrichtes verpflichtet. Über eine Erkrankung ist die Schule am selben Tag zu informieren. Spätestens am 3. Erkrankungstag ist ein ärztliches Attest vorzulegen.